Deutschlands größte US Car Vermietung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Pflichten des Mieters

1. Mietpreis und Zahlungsbedingungen

1.1 Soweit nicht anderweitig vereinbart, richtet sich der Mietpreis nach der diesem Vertrag beigefügten Preisliste des Vermieters. Die Preise verstehen sich netto, ohne Mehrwertsteuer. Der Mietpreis (voraussichtlicher Endpreis) und die Mehrwertsteuer sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung zu Beginn der vereinbarten Mietzeit zur Zahlung fällig. Bei Kreditierung ist der Mietzins vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung, innerhalb von einer Woche nach Rückgabe des Fahrzeuges fällig, wobei der Eingang der Zahlung beim Vermieter maßgeblich ist. Bei Nicht-, nichtrechtzeitiger oder nicht vollständiger Zahlung haftet der Mieter für Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen sowie weitergehenden Ansprüchen des Vermieters aus Verzug. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

1.2 Der Mietpreis versteht sich ab Sitz des Vermieters. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der Schriftform.

1.3 Versagt der Wegstreckenzähler, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich auf direktem Weg in eine geeignete Werkstatt zu bringen und die Weisung des Vermieters einzuholen. Beachtet der Mieter diese Pflicht nicht, so errechnet sich der Kilometerpreis nach einer Entfernung von 300 km pro Tag. Mieter und Vermieter steht der Nachweis offen, dass der Mieter eine geringere oder höhere Strecke zurückgelegt hat.

1.4 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit vollständig gefülltem Tank zu übergeben. Unterlässt er dies, ist er neben der Erstattung der Kosten für die Betankung zur Zahlung einer Servicegebühr in Höhe von 20,00 € verpflichtet.

2. Kaution

Die Kaution dient zur Sicherung der eventuellen Beschädigung, eines Unfalls oder eines Diebstahls des Fahrzeuges. Gleichzeitig dient sie zur Sicherung der Kosten der möglichen Betankung zuzüglich Servicegebühr sowie der Bezahlung von Verwarnungsgeld, Gebühren und sonstigen Kosten sowie Bearbeitungsgebühren des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, seinerseits mit allen ihm zustehenden Forderungen gegen die Kaution aufzurechnen.

Wünscht der Mieter eine Verlängerung der Mietdauer, ist der Vermieter berechtigt, die Höhe der Kaution angemessen unter Berücksichtigung der weiteren Mietdauer anzupassen. Lehnt der Mieter dies ab, ist der Vermieter berechtigt, die Verlängerung des Mietvertrages abzulehnen.

3. Fahrzeugnutzung

3.1 Berechtigung zur Fahrzeugführung

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter, dessen Angestellten und den im Mietvertrag als Fahrer angegebenen Personen geführt werden. Voraussetzung für die Überlassung des Fahrzeuges ist, dass der jeweilige Fahrer im Besitz einer im Inland gültigen Fahrerlaubnis ist. Stellt sich heraus, dass die Angaben des Mieters falsch sind oder der Fahrer, dem das Fahrzeug zur Nutzung überlassen wurde, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, ist der Vermieter zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Der Mieter seinerseits ist jedoch zur Zahlung von Schadensersatz nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen verpflichtet.

Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie sein eigenes Handeln zu vertreten.

3.2 Obhut– und Mitwirkungspflicht

Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten; insbesondere hat er die Weisungen des Vermieters im Hinblick auf die Wartung zu befolgen und den Vermieter auf eventuell vorzunehmende Wartungsmaßnahmen, deren Erforderlichkeit für den Mieter erkennbar ist, hinzuweisen. Ferner hat der Mieter das Fahrzeug stets ordnungsgemäß zu verschließen und ggf. im Fahrzeug befindliche technische Einrichtungen zur Verhinderung eines Diebstahls zu benutzen. Festeingebaute und mobile T elefone sind Eigentum des Vermieters und dürfen nur für fernmelderechtlich zugelassene Zwecke verwendet werden.

Die verbrauchten Gesprächseinheiten werden dem Mieter auf Basis der Gesprächsnachweise des Netzbetreibers in Rechnung gestellt. Für die Benutzung des Telefons hat der Mieter die Weisungen des Vermieters zu beachten.

3.3 Zulässige Nutzungszwecke

Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportrechtlichen Veranstaltungen bzw. zu T estzwecken, zum gewerblichen Personen- oder Güterverkehr (insbesondere auch für Fahrschulzwecke, Fahrzeugtest oder Fahrsicherheitstraining) sowie zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen und/oder rechtwidrigen Zwecken (auch soweit sie nur nach dem Recht des T atorts verboten sind) zu benutzen. Fahrten außerhalb des Bundesgebiets sind nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.

3.4 Anzeige Pflicht bei Unfällen

Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter unverzüglich, spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges, über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaigen Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat bei einem Unfall die Polizei zu verständigen, soweit die zur Aufklärung des Unfalls erforderlichen Feststellungen nicht auf andere Weise, z. B. mit Hilfe von Zeugen, zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand- oder Entwendungsschäden sowie Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.

3.5 Rückgabe des Fahrzeuges

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Tut er dies nicht, trägt er die Kosten der Rückführung. Der Mieter hat das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat, mit Ausnahme der durch den Mietgebrauch normalen Abnutzung des Fahrzeugs. Hinsichtlich des Reifenverschleißes werden 0,5 mm pro 1000 km als normaler Verschleiß definiert. Falls ein höherer Verschleiß durch Messung der Profiltiefe ermittelt wird, muss der Mieter dem Vermieter diesen zusätzlich vergüten. Die Ermittlung des Reifenverschleißes erfolgt nach folgender Berechnung: Summe Verschleiß in mm aller Reifen geteilt durch 4. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters geschehen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde überschnitten, ist der Mieter unbeschadet einer weiteren Haftung gemäß Ziff. IV dieser Bedingungen verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung eine Entschädigung zu zahlen und zwar bei Überschreitung von einer Stunde bis sechs Stunden eine T agesmiete pro T ag. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.6 Schadensersatz

In jedem Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Pflichten ist der Vermieter zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe berechtigt. Diese bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei Vermieter und Mieter gleichermaßen eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 EUR, maximal 5 % des Auftragswertes für erforderlich und angemessen ansehen. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur Geltendmachung von Schadensersatz.

3.7 GPS - Daten

Der Mieter ist informiert, dass das Fahrzeug mit einem GPS Sender ausgestattet ist und stimmt zu, dass die daraus gewonnen Daten vom Vermieter verwendet werden dürfen.

3.8 Urheberrecht - Foto- und Filmaufnahmen

Dem Mieter ist es gestattet, für private Zwecke Foto- und/oder Filmaufnahmen vom vermieteten Fahrzeug aufzunehmen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur bei speziellen Anlässen - Hochzeit/Jubiläumsfeier - und hier beschränkt auf die Weitergabe an nahe Verwandte, Trauzeugen oder die Weitergabe eines Lichtbildes in Form einer Danksagung gestattet. Sofern die Foto- und Filmaufnahmen nicht vom Mieter, sondern von Dritten, hier insbesondere in Ausübung eines entsprechenden Auftrages (Fotograf, Werbefirma) aufgenommen werden, ist die Gestattung der Aufnahme an die Bedingung geknüpft, dass der Dritte sich seinerseits im Gegenzug schriftlich unter Verwendung des vom Vermieters vorgegebenen Formular damit einverstanden erklärt, dass der Vermieter seinerseits die Foto- und Filmaufnahmen für eigene Werbezwecke verwenden darf. Die Fertigung von Foto- und/oder Filmaufnahmen des vermieteten Fahrzeuges für kommerzielle Zwecke des Mieters oder Dritter ist - vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Regelung im Einzelfall - verboten.

4. Kündigung

Die Parteien dieses Mietvertrages können den Vertrag in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften kündigen. Der Vermieter kann den Vertrag aus wichtigen Grund fristlos kündigen, wenn der Mieter mit mehr als sieben Tagen mit einer Zahlung des Mietzinses in Rückstand ist sowie aus sonstigen Gründen, die ein Festhalten am Vertrag für den Vermieter unzumutbar machen. Dies ist insbesondere in folgenden Fällen der Fall:

(a) wesentliche Verschlechterung der Vermögens- verhältnisse des Mieters
(b) Missachtung der Vorschriften über den Einsatz von Kraftfahrzeuges im Güterverkehr
(c) Vorsätzliche Beschädigung des Mietfahrzeuges oder sonstigen Eigentum des Vermieters
(d) mangelnde Pflege des Fahrzeuges (e)unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch (f) schuldhaftes Verschweigen eines am Mietfahrzeug entstandenen Schaden

II. Pflichten des Vermieters

1. Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs

Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör.

2. Versicherung

Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert:

2.1 Haftpflichtversicherung: für Personen- schäden je 2,5 Mio. EUR, bei Tötung oder Verletzung von drei und mehr Personen insgesamt 7,5 Mio. EUR, für Sachschäden 500.000 EUR und für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden Vermögensschäden 50.000 EUR.

2.2 Teilkaskoversicherung

Deckung von Schäden im Falle von Brand, Explosion, Entwendung, Elementarschäden durch Unwetter sowie Glas- und Wildschäden gilt eine Selbstbeteiligung von 5.000 EUR. Diese kann durch Zuzahlung von 39 EUR pro Tag auf 2.500 EUR reduziert werden.

3. Wartung

Die Wartung des Fahrzeuges außer der Wagenwäsche wird vom Vermieter nach Anmeldung durchgeführt. Wird dem Mieter mitgeteilt, dass eine Wartung des Fahrzeuges erforderlich ist, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter die Wartung zu gestatten und zu ermöglichen. Ist die Durchführung der Wartung für den Vermieter aufgrund des Standorts des Fahrzeuges nicht möglich, so hat der Mieter die Wartung auf Weisung des Vermieters durchzuführen. In diesem Fall erstattet der Vermieter dem Mieter die nachgewiesenen Kosten.

4. Reparatur

Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, darf der Mieter eine Vertragsstätte bis zum Kostenbetrag von 100 EUR ohne weiteres, wegen größerer Reparaturen hingegen nur mit Zustimmung des Vermieters, beauftragen. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter, soweit der Mieter nicht nach Ziff. IV dieser Bestimmung haftet.

III. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht, für von ihm verursachte Schäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung beschränkt auf typische unvorhersehbare Schäden.

IV. Haftung des Mieters

1. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsbestimmungen, insbesondere bei drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit oder bei Nichtbeachtung des Zeichens 265 StVO (Durchfahrtshöhe) unbeschränkt für alle von ihm dem Vermieter zugefügten Unfallschäden Im Übrigen haftet der Mieter unbeschränkt für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die bei der Benutzung zu einem verbotenen Zweck (I. Ziffer 1.3), durch das Ladegut oder durch eine unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind. Hat der Mieter sich unerlaubt vom Unfallort entfernt (§ 142 StGB) oder seine Pflichten gemäß Ziff. I dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hätte keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles.

2. Der Vermieter kann den Mieter gegen Zahlung einer Gebühr nach den Grundsätzen einer T eilkaskoversicherung gegebenenfalls auf eine Selbstbeteiligung in Höhe von 2.500 EUR für Schäden durch Brand, Explosion, Entwendung, Elementarschäden durch Unwetter sowie Glas- und Wildschäden am gemieteten Fahrzeug freistellen. Der Anspruch auf eine entsprechende Haftungsfreistellung besteht dann nicht, wenn der Schaden durch den Mieter beziehungsweise den das Fahrzeug führenden Fahrer vorsätzlich herbeigeführt wurde beziehungsweise Obliegenheitsverpflichtungen, insbesondere nach I. 3.4) oder IV 1. verletzen.

Im Falle der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Schadens ist der Vermieter berechtigt, seine Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Gleiches gilt im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung einer vom Mieter beziehungsweise vom Fahrer zu erfüllenden Obliegenheit. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Haftungsfreistellungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Haftungsfreistellungspflicht des Vermieters ursächlich ist. Etwas anders gilt nur dann, wenn der Mieter beziehungsweise Fahrer die Obliegenheit arglistig verletzt haben.

3. Soweit die Haftungsfreistellung im Mietvertrag ausgeschlossen wurde, haftet der Mieter bei von ihm verschuldeten Unfallschäden für reine Reparaturkosten bzw. bei T otalschaden auf den Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich Restwert, beschränkt auf den in der jeweils gültigen Preisliste vereinbarten Höchstbetrag. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Bei den Mietausfallkosten zahlt der Mieter für jeden Tag, an dem das beschädigte Fahrzeug dem Vermieter nicht zur Verfügung steht, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von zwei Drittel der vereinbarten Tagesmiete bzw. der zehnfachen Stundenmiete. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Der Mieter haftet für alle Verstöße, die er gegen die Bestimmungen im Kraftfahrzeugverkehr begeht.

6. Die Haftung des Mieters für von ihm verursachte Sach- und Personenschäden Dritter bleibt von Vorstehenden unberührt. Der Mieter haftet auch für solche Schäden, die Dritten durch sein Verschulden verursacht entstehen und einen Haftpflichtversicherungsfall beim Vermieter begründen. Der Mieter stellt den Vermieter von solchen Ansprüchen Dritter bis zu einem Betrag von 2.500 EUR frei. Ein Anspruch des Mieters gegenüber dem Vermieter, dass dieser bis zu dem Betrag von 2.500 EUR Haftpflichtversicherungs- leistungen in Anspruch nimmt, ist nicht begründet.

7. Für Ordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel falsches Parken, Geschwindigkeitsverstöße und ähnliches, haftet der Mieter selbst und unbeschränkt. Gleiches gilt für eine Besitzstörung, die der Mieter oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug zur Nutzung überlassen hat, verursacht. Der Mieter stellt dem Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten, welche Behörde oder sonstigen hierzu bevollmächtigte Stellen gegenüber dem Vermieter erheben, frei.

Der Vermieter erhebt für den Aufwand, welcher ihm durch die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden aufgrund während der Mietzeit begangene Ordnungswidrigkeit, Straftaten oder Störungen an den Rechten, eine pauschale Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15 EUR. Der Mieter ist in jedem Fall zur Zahlung dieser Gebühr verpflichtet. Es bleibt ihm allerdings der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

8. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

9. Dem Mieter obliegt stets die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ihn bei Beschädigung, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeuges kein Verschulden trifft.

V. Fälligkeit und Verjährung

1. Für die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung des Fahrzeugs gilt die Verjährungsfrist von 6 Monaten nach § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vom Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeuges angerechnet.

2. Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden die Schadenersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter erst fällig, wenn der Vermieter Gelegenheit zur Einsichtnahme in die amtlichen Ermittlungsakten hatte. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt in diesem Fall jedoch spätestens 6 Monate nach Rückgabe des Fahrzeuges. Der Vermieter ist verpflichtet, sich unverzüglich und nachdrücklich um die Akteneinsicht zu bemühen und den Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht unverzüglich zu unterrichten.

VI. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

Der Mieter ist berechtigt, seine Leistung zurückzubehalten oder gegen eine Forderung des Vermieters aufzurechnen, wenn ihm seinerseits eine unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Forderung gegen den Vermieter zusteht.

VII. Datenschutz

1. Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter die notwendigen Vertragsdaten speichert und diese über den zentralen Warnring dem Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V. (BAV), Grafenberger Allee 363, 40235 Düsseldorf, an die bei diesem angeschlossenen Vermietunternehmen im Falle nichtvertragsgemäßen Verhaltens zusammen mit dem jeweiligen Anlass (z. B. Fahrzeug nicht zurückgegeben, falsche Angaben zur Anmietung gemacht, falsche bzw. verlustig gemeldete Personalurkunden vorgelegt, Nichtzahlung, absichtlich Unfall herbeigeführt) meldet, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vermieters, eines angeschlossenen Mitglieds des BAV oder der Allgemeinheit erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass der Mieter ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss dieser Datenübermittlung hat.

2. Der Vermieter wird ermächtigt, Auskünfte über den Mieter bei dem BAV über die Vertrauenswürdigkeit des Kunden und/oder eventuelle Vertragsverletzungen bei anderen Vermietunternehmen zu erhalten. Der BAV wird zur Auskunftserteilung ermächtigt, wenn ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft dargelegt wird. Der BAV übermittelt nur objektive Daten. Der Mieter kann sowohl bei dem Vermieter als auch bei dem BAV Auskunft über die jeweils gespeicherten Daten erhalten.

3. Bei dem zentralen Warnring des BAV handelt es sich um die Datenbank WANDA, d. h. eine Warndatei auf Computerbasis, die bei der Firma Robert Krichenbauer Elektronische Informations- Systeme GmbH, Adolf-Kolping-Platz 4, 92637 Weiden, geführt wird.

4. Eine Weitergabe der Daten darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, wenn und soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Mieters nicht beeinträchtigt werden.

VIII. Gerichtsstand und dem Vertrag unterstehendes Recht

Es wird der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart, wenn

(a) der Mieter keine allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder
(b) er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen
(c) gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder
(d) sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder
(e) wenn der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann ist.
Für alle Regelungen dieses Vertrages, einschließlich seiner Auslegung, gilt deutsches Recht.

IX. Schlussbestimmung

1. Mündliche Absprachen oder Nebenabsprachen zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Sie bedürfen – ebenso wie der Verzicht auf die Schriftform – der Schriftform.

2. Sollte einer der Bestimmungen des Vertrages aus irgendeinem Grunde rechtsunwirksam oder nicht sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen und/oder nichtigen Bestimmungen sowie in Ausfüllung einer Lücke soll im Wege der Anpassung eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich zulässigen, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Webshop / Gutschein / Wertgutschein

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen yellowhummer und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt yellowhummer nicht an, es sei denn, yellowhummer hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

(2) Wir sind jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Vertragspartner kann einer solchen Änderung widersprechen. Widerspricht der Vertragspartner den geänderten Bedingungen nicht schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Änderung wirksam. Wir werden den Vertragspartner schriftlich oder durch E-Mail bei Beginn der Frist nochmals hierauf hinweisen.

(3) Die Bewerbung der Produkte, stellt ein unverbindliches und freibleibendes Angebot dar.

(4) Mit der Bestellung des Vertragspartners, gleich in welcher Form wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Kaufvertrages über das Vertragsprodukt abgegeben, das wir innerhalb von 2 Wochen annehmen können.

(5) An Abbildungen, Zeichnungen, Layout, Kalkulationen und sonstige Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 2 Vertragsabschluss und Rücktritt

Sie können per Post, per E-Mail oder über den Online Shop bestellen. In jedem Fall sollten Sie Ihre Telefonnummer und E-Mail hinterlassen, damit wir Sie bei Rückfragen zurückrufen können. Bei Schreib-, Druck-, Datenbank- und Rechenfehlern auf der Website ist yellowhummer zum Rücktritt berechtigt. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog.

Durch Anklicken des Buttons „Bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen Mit Abgabe der Bestellung erklärt der Käufer dass er voll geschäftsfähig ist und somit das 18te Lebensjahr erreicht hat.

Kann yellowhummer das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird dies dem Kunden in elektronischer Form mitgeteilt. Falls der Lieferant von yellowhummer trotz vertraglicher Verpflichtung yellowhummer nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist yellowhummer ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.

§ 3 Kostenloses Umtausch- oder Rückgaberecht

Sie können alle bei yellowhummer erworbenen Artikel innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt uneingeschränkt zurücksenden.

- Widerrufsrecht -

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

- Rückgaberecht -

Sie können die erhaltene Ware ohne Angaben von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.

Adresse für den Widerruf, Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen

yellowhummer
Inhaber: Hendrik Vogel
An den Brandeichen 1
07639 Bad Klosterlausnitz-Weißenborn
Tel.: (03 66 01) 7 98 0
Fax: (03 66 01) 7 98 17
Mobil: (01 72) 3 64 64 44
E-Mail: info@yellowhummer.de

- Widerrufsfolgen / Rückgabefolgen -

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet

§ 4 Rückerstattung Gutscheinwert

Nach Ablauf der Rückgabefrist erstatten wir den Gutscheinwert nicht mehr (siehe Paragraph § 3). Es ist weder möglich, sich den Gegenwert auszahlen zu lassen, noch haben Sie das Recht auf Barzahlung des nicht genutzten Restwertes des Gutscheins.

§ 5 Unsere Preise

Der Bruttopreis beinhaltet 19% Mehrwertsteuer, der Nettopreis versteht sich ohne Mehrwertsteuer. Bei nicht besonders gekennzeichneten Preisen handelt es sich um “Brutto“ –Preise.

§ 6 Versandkosten

Bitte beachten Sie, dass yellowhummer für den Versand eine Versand- und Bearbeitungspauschale von EUR 3,90 berechnet. Bei besonderen Versandformen, wie z. B. per Express, fallen – neben der Versandkostenpauschale – weitere Kosten an.

§ 7 Fälligkeit und Zahlung

Der Kaufpreis wird sofort mit der Bestellung fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis per Überweisung oder PayPal zahlen.

- Zahlung per Überweisung -

Nach Eingang der Zahlung für Ihre Bestellung unter Angabe der Rechnungsnummer auf unser während des Bestellvorgangs und auf der Bestellbestätigungs- und Rechnungs-E-Mail angegebenes Konto wird die bestellte Ware an Sie versendet. Die Bestellungsbearbeitung und Auslieferung kann sich bei nicht angegebener Rechnungsnummer verzögern.

§ 8 Lieferzeit

Unsere Lieferzeit beträgt in der Regel maximal 7 Werktage. Sollten Sie die Ware zu einem bestimmten Termin benötigen, geben Sie uns diese Bitte immer deutlich auf der Bestellung an. Wir sind drum bemüht, Ihren gewünschten Termin einzuhalten. Falls Teile aus Ihrer Bestellung zu dem gewünschten Termin nicht lieferbar sein sollten, werden wir Sie hierüber umgehend unterrichten.

§ 9 Reklamation

Falschlieferungen oder Fehlmengen Bitten wir innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware an uns zu melden. Nur dann können wir bei berechtigten Reklamationen kostenfrei Ersatz liefern. Rücksendungen nehmen wir nur an, wenn die vorher vereinbart wurden. Bitte schicken Sie keine Pakete unfrei zurück. Bitte beachten Sie unsere obenstehende Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung sowie unsere Angaben zu den Kosten für Rücksendungen.

§ 10 Eigentum und Gerichtsstand

Die gelieferten Waren unterliegen in allen Fällen unserem uneingeschränkten Eigentums-vorbehalt bis zur Bezahlung.

Der Gerichtsstand ist Stadtroda.

§ 11 Einlösung und Gültigkeit von Geschenkgutscheinen

(1) Soweit nicht ausdrücklich geregelt, ist die Anreise zum Erlebnis Ort und/oder etwaige Beherbergungsleistungen nicht enthalten. Die Kosten hierfür sind von Ihnen selbst zu tragen.

(2).Bitte bringen Sie zu Ihrem Erlebnis unbedingt den Gutschein mit. Ohne Vorlage des Gutscheins ist eine Teilnahme am Erlebnis leider nicht möglich.

(3) Der Vermieter ist rechtzeitig mindestens 14 Tage vor dem Miettag über etwaige Terminverschiebungen zu unterrichten. Bitte beachten Sie, dass im Falle von kurzfristigen Terminverschiebungen oder Absagen Gebühren von 20% des Gutscheinwertes anfallen.

(4) Erscheinen Sie zu einem gebuchten Termin nicht und haben Sie diesen auch nicht bis spätestens 14 Tage vor dem Miettag abgesagt, verfällt der Gutschein und der sich hieraus ergebende Leistungsanspruch ersatzlos.

(5) Unsere Gutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren eingelöst und das Erlebnis bis zum Ablauf dieser Frist wahrgenommen werden (Einlösefrist). Die Einlösefrist gilt ab dem Kauf drei Jahre, bis zum jeweiligen Jahresende (31.12.).

(6) Die Gutscheineinlösung und Teilnahme muss innerhalb der Gutscheingültigkeit erfolgen. Nach dieser Frist ist eine Verlängerung des Gutscheins nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie, dass bei Sondervereinbarungen, wie z.B. ein Gutscheintausch hiervon abweichende Einlösefristen gelten, die sie dem jeweiligen Dokument (Brief, Gutschein) entnehmen können.

§ 12 Übertragbarkeit von Gutscheinen

1) Die Gutscheine sind frei übertragbar und können vom jeweiligen Inhaber eingelöst werden, sofern er die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Erlebnisses (Alter und Fahrerlaubnis) erfüllt.
(2) Bei Übertragung eines Gutscheins sind Sie verpflichtet, auf die Regelungen dieser AGB hinzuweisen.
(3) Sie sind dafür verantwortlich, dass die Person, die das jeweilige Erlebnis in Anspruch nimmt, die Voraussetzungen (Alter und Fahrerlaubnis) hierfür erfüllt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen.

§ 13 Rechtsfolgen bei Verlust von Gutscheinen sowie bei Kauf von Gutscheinen von Dritten

(1) Bei Verlust oder Diebstahl von Geschenkgutscheinen und/oder Wertgutscheinen übernimmt yellowhummer Inh. Hendrik Vogel keine Haftung für eine möglicherweise unrechtmäßige Einlösung eines Gutscheines.
(2) Erwerben Sie von Dritten (z.B. über eine Online-Plattformen) yellowhummer Gutscheine, vergewissern Sie sich bitte, dass diese Gutscheine bei uns ursprünglich rechtmäßig gekauft sowie bezahlt worden sind und die Einlösefrist noch nicht abgelaufen ist. Haben Sie yellowhummer Gutscheine von Dritten erworben, die bei uns nicht rechtmäßig gekauft und bezahlt worden sind, können Sie hieraus keine Ansprüche auf Einlösung gegen uns geltend machen.

§ 14 Beschreibungen von Erlebnissen und yellowhummer Fahrzeuge

(1) Die Erlebnis- sowie Fahrzeugbeschreibungen auf dieser Website sowie die verwendeten Fotografien und Abbildungen zu den Fahrzeugen sind beispielhaft und dienen der allgemeinen Beschreibung. Die Fotos und/oder Abbildungen sind unverbindlich und können variieren. Die Erlebnisbeschreibungen und Fahrzeugbebilderung können mitunter in ihrer tatsächlichen Ausführung, in Farbgebung und Modell von der Bilddarstellung abweichen, bleiben in ihrem Wert jedoch identisch.

§ 15 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Erlebnis

Die Teilnahme an bestimmten Erlebnissen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus, wie Alter und Fahrerlaubnis und ein geeigneter körperlicher - und gesundheitlicher Zustand. Diese Voraussetzungen für Ihr Erlebnis können Sie den Erlebnisbeschreibungen auf dieser Website entnehmen.

§ 16 Ausfall von Erlebnissen

(1) Bei Erlebnissen, bei denen z.B. bestimmte Fahrzeuge inhaltlich beschrieben wurden und diese am Tag der Teilnahme für das Erlebnis nicht zur Verfügung stehen, behält sich yellowhummer das Recht vor, nach Möglichkeit entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu stellen oder - sollte dies nicht möglich sein - den Termin auch kurzfristig abzusagen bzw. zu verschieben. Der Gutschein behält in diesem Fall seine Gültigkeit
(2) Weitergehende Ansprüche gegen yellowhummer z.B. Schadensersatzansprüche (Fahrtkosten, Übernachtung, etc.) sind für den Fall der Stellung gleichwertigen Ersatzes oder der Absage des Erlebnisses jedoch ausgeschlossen

§ 17 Sonstige Vorbehalte und Haftung

Preisänderungen, Liefermöglichkeiten, Irrtümer, Druckfehler und Auftragsannahmen bleiben vorbehalten. Unsere Haftung für handelsübliche Qualität der angebotenen Artikel wird begrenzt, entweder auf Ersatzlieferung oder Behebung begründeter Mängelrügen. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.

§ 18 Datenschutz

Nähre Informationen hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt Datenschutz.